- Es ist der Nachweis erforderlich, dass der/die Angeklagte die konkrete Absicht hatte/haben, die Straftat zu begehen, und dass er/sie vorsätzliche Schritte unternommen hat, um diese Absicht zu verwirklichen.
- Der Versuch kann auch dann angeklagt werden, wenn die Straftat noch nicht vollendet ist.
Eine Verschwörung ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, ein Verbrechen zu begehen.
- Es ist der Nachweis erforderlich, dass die Angeklagten eine Vereinbarung zur Begehung einer Straftat getroffen und Schritte unternommen haben, um die Vereinbarung voranzutreiben.
- Eine Verschwörung kann auch dann angeklagt werden, wenn die zugrunde liegende Straftat noch nicht abgeschlossen ist.
Sowohl Versuch als auch Verschwörung sind schwere Straftaten, die mit erheblichen Strafen, einschließlich Gefängnis und Geldstrafen, geahndet werden können.