1. Assoziation mit dem Teufel: Hexen wurden oft so dargestellt, als hätten sie einen Pakt mit dem Teufel geschlossen oder seien mit bösen Geistern im Bunde. Dieser Glaube entstand aus dem christlich-theologischen Konzept der Dämonologie und dem Kampf zwischen Gut und Böse.
2. Praxis der Magie: Es wurde angenommen, dass Hexen übernatürliche Kräfte besitzen und sich an magischen Praktiken wie Zaubersprüchen, Wahrsagerei und Heilritualen beteiligen. Diese Fähigkeiten wurden oft als Bedrohung der sozialen Ordnung und der Autorität der Kirche angesehen.
3. Verwendung von Kräutern und Tränken: Hexen wurden mit der Verwendung pflanzlicher Heilmittel und Tränke in Verbindung gebracht, die manchmal als schädlich oder schädlich angesehen wurden. Diese Angst beruhte oft auf Missverständnissen über die Eigenschaften und Wirkungen bestimmter Pflanzen.
4. Unorthodoxes Verhalten: Personen, die unkonventionelle oder exzentrische Verhaltensweisen zeigten, wie z. B. einsames Leben, unabhängiges Denken oder sich gegen gesellschaftliche Normen aussprechen, wurden eher der Hexerei verdächtigt.
5. Geschlechtervoreingenommenheit: In vielen mittelalterlichen Kulturen waren Frauen einem höheren Risiko ausgesetzt, der Hexerei beschuldigt zu werden. Gesellschaftliche Vorurteile, Frauenfeindlichkeit und die Vorstellung, dass Frauen anfälliger für den Einfluss des Bösen seien, trugen zu dieser geschlechtsspezifischen Voreingenommenheit bei.
6. Geständnis oder Anschuldigung: In manchen Fällen haben Personen möglicherweise gestanden, unter Druck, Folter oder aus Angst vor Bestrafung Hexerei betrieben zu haben. Auch falsche Anschuldigungen aufgrund von Rivalitäten, persönlichen Beschwerden oder Landstreitigkeiten könnten dazu führen, dass jemand als Hexe abgestempelt wird.
7. Lokaler Glaube und Aberglaube: Es gab regionale Unterschiede im Glauben an Hexerei, wobei unterschiedliche Bräuche und Folklore das Verständnis darüber prägten, was Hexerei in bestimmten Gemeinschaften ausmachte.
Es ist wichtig anzumerken, dass es im Mittelalter keinen standardisierten Rechtsrahmen oder Gerichtsverfahren gab, das speziell für den Umgang mit Hexereivorwürfen konzipiert war. Stattdessen war die Bearbeitung solcher Fälle in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich und die Angeklagten waren erheblichen Risiken der Verfolgung, Folter und sogar Hinrichtung ausgesetzt.