Die in dieser Zeit am häufigsten praktizierte Form der Hexerei war Maleficium, also der Einsatz von Magie, um anderen Schaden zuzufügen. Dazu gehörten Beschimpfungen, Vergiftungen und Krankheiten. Es wurde auch angenommen, dass Hexen fliegen, ihre Gestalt verändern und das Wetter kontrollieren können.
Im Umgang mit Hexerei kamen sowohl das englische Common Law als auch das englische Statute Law zur Anwendung. Hexerei wurde durch das Gesetz Heinrichs VI. von 1440 gegen falsche Prophezeiungen illegal. Ein Gesetz von 1484, das 1542 und 1563 unter Heinrich VIII. ausgeweitet wurde, definierte bösartige Hexerei – den absichtlichen Versuch, anderen durch Zaubersprüche oder andere Mittel Schaden zuzufügen – als Verbrechen.
Menschen, denen Hexerei vorgeworfen wurde, wurden oft gefoltert, um Geständnisse zu erpressen. Die häufigste Foltermethode war das Waterboarding, bei dem der Angeklagte an einen Tisch gefesselt wurde und ihm Wasser ins Gesicht gegossen wurde, bis er ein Geständnis abgab. Weitere Foltermethoden waren Daumenschrauben, Eiserne Jungfrauen und die Folterbank.
Bei einer Verurteilung wegen Hexerei drohte den Angeklagten die Todesstrafe. Obwohl das Urteil nicht immer vollstreckt wurde, war es immer schwerwiegend. Hexerei galt als Verrat, so dass verurteilte Personen ihr gesamtes Eigentum und ihren Ruf verloren.
In der elisabethanischen Ära gab es eine Reihe berühmter Hexenprozesse, darunter die Prozesse gegen Jeanne d'Arc, Margaret Baxter und Alice Samuel. Diese Prozesse waren oft öffentliche Spektakel und zogen große Menschenmengen an.
Hexerei war im elisabethanischen England ein sehr reales und gefährliches Verbrechen. Die Angst vor Hexerei war so groß, dass sie zum Tod Tausender unschuldiger Menschen führte.