1. Verbrennung auf dem Scheiterhaufen:Die berüchtigtste Strafe im Zusammenhang mit Hexerei war die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Angeklagte Hexen wurden an einen Holzpfahl oder Pfahl gefesselt und öffentlich als Spektakel bei lebendigem Leibe verbrannt. Diese Methode war in Europa und Teilen Amerikas weit verbreitet.
2. Erhängen:Erhängen war eine weitere häufig angewandte Strafe für Hexen. Ähnlich wie bei Verbrennungen wurden öffentliche Hinrichtungen durchgeführt, um potenzielle Hexerei abzuschrecken und als Warnung für die Gemeinschaft zu dienen.
3. Ertrinken:In einigen Regionen wurden angeklagte Hexen einer Methode namens „Schwimmen“ unterzogen. Sie wurden gefesselt und in ein Gewässer geworfen. Wenn die Person sank und ertrank, galt sie als unschuldig, blieb sie jedoch über Wasser, wurde sie der Hexerei schuldig gemacht.
4. Steinigung:In mehreren Fällen wurden angeklagte Hexen von Gemeinden zu Tode gesteinigt. Bei dieser Methode wurde die Person mit Steinen beworfen, bis sie starb.
5. Hexenstechen:Bevor Personen, die der Hexerei verdächtigt wurden, härteren Strafen ausgesetzt wurden, wurden sie häufig durch den Prozess der Hexenstechen untersucht. Speziell beauftragte Hexensucher suchten mit scharfen Nadeln nach dem „Teufelsmal“ oder „Hexenmal“ auf dem Körper der beschuldigten Person. Es wurde angenommen, dass diese Zeichen auf einen Pakt mit dem Teufel hinwiesen und Anlass für eine weitere Bestrafung boten.
6. Folter:Vor der Hinrichtung könnten angeklagte Hexen verschiedene Formen der Folter ertragen, um Geständnisse zu erzwingen. Die Foltermethoden können von unerträglichen körperlichen Schmerzen wie Dehnen, Brennen und Auspeitschen bis hin zu psychischer Belastung durch Schlafentzug und Einzelhaft reichen.
7. Beschlagnahmung von Eigentum:Zusätzlich zu körperlichen Strafen wurden verurteilte Hexen oft von den Behörden beschlagnahmt. Dies führte dazu, dass ihre Familien mittellos blieben und weiter ausgegrenzt wurden.
8. Exkommunikation:In Gebieten, die stark von der Kirche beeinflusst waren, drohten angeklagten Hexen die Strafe der Exkommunikation. Sie wurden aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und ihnen wurde der Zugang zu Sakramenten und Gottesdiensten verwehrt.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle angeklagten Hexen hart bestraft wurden und einige schließlich entlastet wurden. Mit zunehmender Rationalität und wissenschaftlichem Verständnis ließ die Hexenjagd-Hysterie allmählich nach, was schließlich zum Ende dieser schrecklichen Praktiken führte.