1. Séancen: Eine Gruppe von Menschen versammelt sich in einem abgedunkelten Raum und versucht, über ein Medium mit Geistern zu kommunizieren, das als Kanal für Nachrichten von der anderen Seite fungiert.
2. EVP-Aufnahme (Electronic Voice Phenomenon): Verwendung von Audioaufzeichnungsgeräten zur Aufnahme unerklärlicher Stimmen oder Geräusche, bei denen es sich vermutlich um Botschaften von Geistern handelt.
3. Ouija-Bretter: Eine flache Tafel mit Buchstaben, Zahlen und anderen Symbolen, die von einer Gruppe von Teilnehmern verwendet wird, um Wörter zu buchstabieren oder über eine bewegliche Planchette mit Geistern zu kommunizieren.
4. Geisterjagden: Erkundung angeblich verwunschener Orte mit der Absicht, Beweise für paranormale Aktivitäten zu erfassen, häufig unter Verwendung von Kameras, Audioaufzeichnungsgeräten und anderen Ermittlungsgeräten.
5. EVP-Sitzungen: Durchführung kontrollierter Experimente mit Tonaufzeichnungsgeräten an bestimmten Orten, um ungewöhnliche Stimmen zu erfassen.
6. Nahtoderfahrungen (NDEs): Manche Menschen glauben, dass Nahtoderfahrungen oder außerkörperliche Erfahrungen einen Zugang zum Reich des Paranormalen ermöglichen können.
7. Spirituelle Medien: Personen, die behaupten, die Fähigkeit zu haben, mit den Geistern verstorbener Menschen zu kommunizieren.
8. Spukobjekte: Interaktion mit Objekten, von denen angenommen wird, dass sie von Geistern heimgesucht oder besessen werden.
9. Hypnose: Manche Menschen glauben, dass Hypnose genutzt werden kann, um die Kommunikation mit Geistern zu erleichtern.
10. Rutengehen: Verwendung von Stäben oder Pendeln zum Auffinden versteckter Objekte oder Energiequellen, die manchmal mit dem Paranormalen in Verbindung gebracht werden.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Überzeugungen und Praktiken zwar beliebt sind, es jedoch keinen wissenschaftlichen Konsens über ihre Wirksamkeit oder die Existenz paranormaler Phänomene gibt. Alle Berichte oder Anekdoten im Zusammenhang mit paranormalen Erlebnissen sind subjektiv und stellen keinen überprüfbaren wissenschaftlichen Beweis dar.