- Wasser-Tortur :Die beschuldigte Person würde in ein Gewässer geworfen. Wenn sie sanken, galten sie als unschuldig, während sie als schuldig galten, wenn sie schwammen. Diese Praxis basierte auf dem Glauben, dass Hexen aus leichterem Material bestanden als gewöhnliche Menschen.
- Stechen :Der Angeklagte würde mit einem scharfen Gegenstand gestochen. Wenn sie nicht bluteten oder keine Schmerzen zeigten, galt dies als Hinweis auf Hexerei. Dies basierte auf dem Glauben, dass Hexen keine normalen menschlichen Empfindungen hätten.
- Hexenmal :Die Personen durchsuchten die Angeklagten nach ungewöhnlichen Flecken oder Schönheitsfehlern an ihren Körpern, wie zum Beispiel Muttermalen, Muttermalen oder Narben. Es wurde angenommen, dass es sich hierbei um Zeichen des Teufels und um den Beweis eines Pakts mit dem Teufel handelte.
- Verhaltenstests :Der Angeklagte würde auf bestimmte verdächtige Verhaltensweisen oder Merkmale im Zusammenhang mit Hexerei hin beobachtet, beispielsweise auf die Vermeidung heiliger Gegenstände oder die Durchführung verdächtiger Rituale.
- Geständnisse :Folter und intensive Verhöre wurden häufig eingesetzt, um angeklagte Hexen zu Geständnissen zu zwingen. Unter physischem oder psychischem Zwang könnten Einzelpersonen zugeben, Hexerei betrieben zu haben, selbst wenn sie unschuldig waren.
- Ruf und Hörensagen :Anschuldigungen könnten auch auf Gerüchten, Klatsch und einem schlechten Ruf innerhalb der Community beruhen. Persönlicher Groll oder Konflikte könnten zu falschen Anschuldigungen der Hexerei führen.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Methoden anfällig für Fehler und Ungerechtigkeiten waren und viele unschuldige Menschen in Zeiten zunehmender Hexenjagdhysterie fälschlicherweise als Hexen beschuldigt und verfolgt wurden.