1. Anschuldigungen und Denunziationen:
- Im 16. Jahrhundert stützten sich Hexereivorwürfe oft auf Gerüchte und Denunziationen von Einzelpersonen innerhalb einer Gemeinschaft. Wenn jemand persönlichen Groll oder Konflikte mit jemandem hatte, könnte er diese Person der Hexerei bezichtigen.
2. Physisches Erscheinungsbild:
- Manche Menschen glaubten, dass körperliche Merkmale wie rote Haare, ungewöhnliche Muttermale oder körperliche Missbildungen mit Hexerei in Verbindung gebracht würden.
3. Verdächtiges Verhalten:
- Unkonventionelle Verhaltensweisen wie das Sammeln von Kräutern, das Praktizieren pflanzlicher Heilmittel oder die Durchführung ungewöhnlicher Rituale könnten den Verdacht der Hexerei erwecken.
4. Geständnis unter Folter:
- In einigen Fällen wurden Personen so lange gefoltert, bis sie gestanden, Hexerei betrieben zu haben. Diese Methode galt als gültiges Beweismittel, selbst wenn die Geständnisse erzwungen wurden.
5. Hexenzeichen:
- Dieser Glaube basierte auf der Idee, dass der Teufel seine Anhänger mit einem kleinen, schmerzlosen Fleck markieren würde. Ankläger würden die Leichen mutmaßlicher Hexen nach solchen Spuren durchsuchen.
6. Abergläubische Überzeugungen:
- Viele Menschen glaubten im 16. Jahrhundert an die Existenz übernatürlicher Wesen und Flüche. Wenn jemand verdächtigt wird, anderen Unglück zuzufügen oder ihnen Schaden zuzufügen, kann ihm Hexerei vorgeworfen werden.
7. Versuch auf dem Wasser:
- Bei dieser Methode wurde die verdächtige Hexe in ein Gewässer geworfen. Wenn die Person sank, galt sie als unschuldig, während das Schweben als Schuld galt.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Methoden größtenteils auf Aberglauben und Vorurteilen und nicht auf sachlichen Beweisen beruhten. Der Glaube an Hexerei wurde zu dieser Zeit oft durch Angst, Hysterie und Missverständnisse gegenüber Naturphänomenen genährt.