1. Anschuldigungen und Zeugenaussagen:
- Anschuldigungen anderer Personen, die behaupteten, Zeuge von Hexerei gewesen zu sein oder durch sie Schaden erlitten zu haben, wurden oft als Beweismittel angesehen.
- Aussagen von „Experten“ wie selbsternannten Hexenfindern oder religiösen Autoritäten hatten großen Einfluss auf den Ausgang von Gerichtsverfahren.
2. Physische Markierungen:
- Der Angeklagte könnte auf körperliche Anzeichen untersucht werden, die mit Hexerei in Verbindung stehen, wie zum Beispiel „Hexenmale“ (Muttermale, Muttermale oder ungewöhnliche Schönheitsfehler), bei denen man annimmt, dass es sich um Zeichen des Teufels oder um Zeichen eines Paktes mit dem Teufel handelt.
3. Prüfungen und Prüfungen:
- Zur Feststellung der Schuld dienten Prüfungen wie Schwimmtests oder das Halten heißer Gegenstände. Wenn der Angeklagte im Wasser versank, galt dies als Beweis seiner Unschuld, wohingegen das Über Wasser bleiben als Beweis für Hexerei gewertet wurde.
4. Geständnis:
- Durch Folter oder psychologischen Druck erzwungene Geständnisse wurden häufig als Beweismittel gegen die Angeklagten verwendet.
5. Assoziation mit Hexerei:
- Verbindungen zur Hexerei, etwa der Besitz von Zauberbüchern oder die Ausübung verdächtiger Rituale, könnten als Beweis gelten.
6. Spektraler Beweis:
- In einigen Fällen wurden gespenstische Beweise akzeptiert, bei denen Zeugen behaupteten, den Angeklagten in Geistergestalt gesehen zu haben, wie er Schaden anrichtete oder Hexerei übte.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Methoden nicht auf wissenschaftlichen oder rationalen Überlegungen beruhten, sondern auf Aberglauben, Angst und Vorurteilen. Die Beweise, auf die man sich stützte, waren oft subjektiv, unzuverlässig und anfällig für Manipulationen, was zu zahlreichen Fehlverurteilungen und Ungerechtigkeiten führte.